Ihre Behandlung als Selbstzahler – Alle Informationen auf einen Blick

Auch wenn Ihre Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, können Sie bei Vincera eine hochwertige stationäre oder teilstationäre Therapie in Anspruch nehmen. Sie tragen die Behandlungskosten selbst und erhalten eine individuelle, persönliche Betreuung in einem professionellen und unterstützenden Umfeld. Auch Patienten aus Luxemburg finden bei uns einen geschützten Raum für nachhaltige Stabilisierung – nah an der Heimat, fern vom Alltag.

Eine Psychotherapeutin sitzt einem Patienten gegenüber. Sie lacht strahlend.

Wir sind für Sie da: Kompetente Hilfe bei der Wahl der richtigen Therapie.

Eine Patientin lacht in die Kamera.

Individuelle Behandlung für Selbstzahler

Als Selbstzahler genießen Sie eine Behandlung ohne bürokratische Hürden und mit größtmöglicher Flexibilität. Das ermöglicht eine persönliche und bedarfsgerechte Therapiegestaltung.

Eine Patientenmanagerin reicht einer Patientin Unterlagen zu. Sie sitzen sich gegenüber.

Kostentransparenz und faire Abrechnung

Als Selbstzahler erhalten Sie vor Beginn der Therapie einen detaillierten Kostenvoranschlag. So wissen Sie im Vorfeld, welche Leistungen erbracht werden und welche Kosten entstehen. Änderungen oder Zusatzleistungen besprechen wir jederzeit offen mit Ihnen.

Kontakt

Kurzfristige Aufnahme möglich

Wenn Sie eine stationäre Behandlung benötigen, ist eine zeitnahe Aufnahme möglich – wir begleiten Sie auf diesem Weg.

Vorteile für Selbstzahler

Als Selbstzahler genießen Sie eine Behandlung ohne bürokratische Hürden und mit größtmöglicher Flexibilität. Das ermöglicht eine persönliche und bedarfsgerechte Therapiegestaltung.

Maximale Entscheidungsfreiheit

Als Selbstzahler gestalten Sie Ihre Therapie in enger Abstimmung mit dem Behandlungsteam – frei von Einschränkungen durch Krankenkassen und Genehmigungsfristen.

Individuelle Therapiegestaltung

Therapieumfang, Zusatzangebote und Behandlungsziele können flexibel vereinbart und an Ihre Wünsche angepasst werden.

Diskretion und Privatsphäre

Ihre Gesundheitsdaten bleiben geschützt: Es erfolgt keine Weitergabe von Diagnosen oder Behandlungsverläufen an Versicherungen – für maximale Vertraulichkeit.

Informationsmaterial für Ihren Aufenthalt

Sie möchten mehr erfahren? Unser Infomaterial gibt Ihnen einen Überblick über unsere therapeutischen Angebote, die Ausstattung der Kliniken und alles rund um Ihren Aufenthalt.

Wir stehen Ihnen zur Seite

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Weitere Informationen für Selbstzahler bei Vincera

Antworten auf häufige Fragen zur Selbstzahlung.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, können Sie sich jederzeit dafür entscheiden, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn:

  • Ihre Krankenkasse die Therapieform oder die stationäre Aufnahme nicht übernimmt,
  • Sie Wartezeiten bezüglich einer Rückmeldung über Kostenübernahme von Seiten der Krankenkasse vermeiden möchten,
  • Sie besonderen Wert auf Diskretion legen und keine Angaben gegenüber der Versicherung machen möchten,
  • Sie gezielt bestimmte Zusatzleistungen (z. B. mehr Therapieeinheiten oder individuelle Wahlleistungen) in Anspruch nehmen möchten, die außerhalb Ihres Tarifs liegen.

Die Kosten für eine stationäre psychosomatische Behandlung richten sich nach dem Umfang der medizinischen Leistungen, der Therapiedichte sowie eventuell gewünschten Zusatzleistungen wie Einzelzimmer oder individuellen Gesundheitsangeboten. Als Selbstzahler erhalten Sie von uns vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Kostenvoranschlag, der alle Positionen transparent aufführt. Dieser beinhaltet in der Regel die ärztliche Versorgung, psychotherapeutische Einzel- und Gruppensitzungen, kreative und körperorientierte Therapien, Unterbringung, Vollverpflegung sowie die Nutzung aller Klinikangebote.

Der Tagessatz variiert je nach Klinikstandort und individuellem Therapiebedarf. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir Ihre Wünsche und besprechen gemeinsam, welche Bausteine für Ihre Behandlung sinnvoll sind. So behalten Sie von Anfang an die volle finanzielle Kontrolle.

Nach Abschluss des Behandlungsvertrags stellen wir Ihnen eine Rechnung über die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Vor Beginn des Klinikaufenthalts ist eine Anzahlung fällig. In bestimmten Fällen – etwa bei längeren Aufenthalten – bieten wir nach individueller Absprache die Möglichkeit zur Teilzahlung oder zur Aufteilung der Gesamtsumme in zwei oder mehr Zahlungsabschnitte.

Unsere Verwaltung steht Ihnen bei allen Fragen zur Zahlungsabwicklung unterstützend zur Seite. Ziel ist es, Ihnen einen unkomplizierten und planbaren Einstieg in die Therapie zu ermöglichen – ohne zusätzlichen finanziellen Druck.

Ja, in vielen Fällen können die Kosten für eine stationäre psychosomatische Behandlung als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztlich bescheinigte medizinische Notwendigkeit, die wir Ihnen gerne ausstellen.

Ob und in welchem Umfang das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, hängt von Ihrer persönlichen Einkommenssituation ab. Wir empfehlen, im Vorfeld Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten.

Ja, auch als Selbstzahler benötigen Sie eine medizinische Indikation. Diese gewährleistet, dass Ihre Behandlung fachlich fundiert erfolgt und auf einem ärztlich bestätigten Therapiebedarf basiert. Unsere Kliniken führen dafür ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch mit Ihnen durch, in dem Ihre Beschwerden, Wünsche und Ziele besprochen werden.

Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung durch unsere Fachärzte. Diese ist nicht nur medizinisch wichtig, sondern kann Ihnen auch bei eventuellen Rückfragen des Finanzamts oder späteren Erstattungsversuchen durch Zusatzversicherungen nützlich sein.